Mit Ortskommandoentscheid habe ich alle Zürcher Gerichte aufgelöst. Sie werden Ende Juni 2024 neu gewählt. Zuständig ist im Moment das Militärgericht.
Mit Entscheid vom 10.04.2024 und Schreiben an die Gerichtspräsidien (Brief Bezirksgericht | Brief Obergericht) habe ich das Bezirksgericht Zürich und das Obergericht des Kantons ZH sowie alle zugehörigen Gerichte (Handelsgericht) definitv aufgelöst. Zudem habe ich mit Entscheid vom 17.05.2024 die restlichen Bezirks- und Spezialgerichte aufgelöst. Es sind dies:
- Bezirksgericht Affoltern
- Bezirksgericht Andelfingen
- Bezirksgericht Bülach
- Bezirksgericht Dielsdorf
- Bezirksgericht Dietikon
- Bezirksgericht Hinwil
- Bezirksgericht Horgen
- Bezirksgericht Meilen
- Bezirksgericht Pfäffikon
- Bezirksgericht Uster
- Bezirksgericht Winterthur
- Zwangsmassnahmengericht
- Arbeitsgericht
- Mietgericht und Schlichtungsbehörde
Die Neuwahlen der Gerichte werden zusammen mit den ausserordentlichen Parlaments- und Regierungswahlen in der Stadt und im Kanton Zürich stattfinden. Die Armee wird sie organisieren. Gewählt werden pro Bezirksgericht fünf Richterinnen und Richter. Für das Obergericht gilt dasselbe. Nach den Wahlen konstituieren sich die Gerichte selbst.
Begründung:
- Das Ortskommando dient dazu, die rechtsstaatlichen Strukturen wieder herzustellen.
- Die Gerichtsstruktur muss schweizweit wieder einfach und einheitlich sein: Bezirksgericht, Obergericht, Bundesgericht.
- Die Gerichte haben in der Vergangenheit immer wieder Zirkularentscheide gefällt, was rechtsstaatlich nicht geht.
- Die Gerichte versetzen Touristen in Haft, ohne dass diese mit der Botschaft ihres Landes in Kontakt treten können.
- Die Gerichte setzen Menschen für beispielsweise drei, sechs, neun, zwölf oder 29 Monate in Untersuchungshaft – was eine Sauerei ist! Erlaubt sind maximal fünft Tage Untersuchungshaft. Im absoluten Ausnahmefall kann diese auf drei Wochen verlängert werden. Liegt dann kein Urteil vor, sind die Beschuldigten freizulassen.
- Richterinnen und Richter müssen in Zukunft parteiunabhängig sein. Das heisst, sie dürfen nicht Mitglied einer Partei sein und/oder Partei- respektive Mandatsbeiträge bezahlen.
Gerichtlich zuständig ist zurzeit:
Militärgericht IV
Oberst Thomas Müller, Kommandant
Hirschengraben 15
8001 Zürich
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