Am 30.11.14 stimmen wir über die Ausnüchterungs- und Betreuungsstelle (ZAB) ab. Sie mag manchmal sinnvoll sein. Ausnüchtern ist jedoch Privatsache.
Damit werden einerseits die Notfallstationen der Spitäler und Regionalwachen der Polizei von randalierenden Betrunkenen entlastet. Dass dies richtig ist, finde ich. Auch meine Partei lehnt die ZAB nicht grundsätzlich ab. Wir haben jedoch im Gemeinderat gefordert, dass die Ausnüchterungskosten den Eingelieferten komplett in Rechnung gestellt werden. Denn wir sind der Meinung, dass Ausnüchtern Privatsache ist.
Leider hat die Linke einen Kompromissvorschlag zwischen den vom Stadtrat vorgeschlagenen Maximalpreis von 600 Franken pro Person und Nacht und der von uns verlangten Vollkostenverrechnung abgelehnt. Damit hat sie bewusst in Kauf genommen, dass die ZAB in der Volksabstimmung scheitern könnte. Sie als Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können nun über die ZAB entscheiden – wäre es nach uns gegangen, hätten Sie eine Auswahl zwischen einer kostengünstigen Variante für Schwerbetrunkene oder einer kostengünstigen Variante für Sie als Steuerzahler gehabt.
In dieser vorliegenden Form lehnen wir jedoch die ZAB klar ab. Mit einem NEIN am 30. November machen Sie den Weg frei für eine Neuauflage der ZAB – mit kostendeckenden Tarifen.
Schreibe einen Kommentar