Zwangseinweisungen & -medikationen sind verfassungswidrig!

Im Kanton ZH werden täglich Menschen zwangsweise in psychiatrische Kliniken eingeliefert – gegen ihren Willen. Nehmen sie die Medikamente nicht, werden ihnen diese gespritzt.

Nachdem ich aufgrund einer nie ausgesprochenen Drohung nach drei Wochen das Untersuchungsgefängnis Zürich verlassen durfte, wartete im Eingangsbereich ein zivil gekleideter Kantonspolizist und drei Sanitäterinnen. Der Polizist eröffnete mir, dass ich nun in die psychiatrische Universitätsklinik (PUK) gebracht würde. Nähere Angaben über die Gründe machte er nicht.

Zwangseinweisung statt frei sein

Nach einer dreiwöchigen Untersuchungshaft hatte ich mich auf die Freiheit gefreut. Aber nein: Die Einweisung in die PUK war gegen meinen Willen. Zudem hatten die Ärzte im Gefängnis festgestellt, dass weder physisches noch psychisches Problem bei mir vorliege. In der PUK angekommen, liessen sie mich die erste Woche in Ruhe und ich musste keine Medikamente nehmen. Ich war zwar widerrechtlich eingesperrt – trotzdem  war ich glücklich und fröhlich.

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Medikamente werden gespritzt

In der zweiten Woche bekam eine Diagnose eines Chefarztes und eine dazu – aus seiner Sicht – passende Medikation. Dass er mich nie gesehen oder mit mir gesprochen hatte, zählte nicht. Dass sowas möglich ist, zeigt, wie weit der Kanton ZH von einem Rechtsstaat entfernt ist. Trotz der absolut nichtzutreffenden Diagnose und dieser medikamentösen Anordnung, wehrte ich mich weiter gegen die Medikamente – erfolglos. Weil vom Chefarzt verordnet, wurde ich von den Pflegenden und den Ärzten in eine Isolationszelle gebracht und dort gespritzt. Ich wandelte mich von einem gesunden, glücklichen und fröhlichen Menschen zu jemandem, der unter dem Einfluss der Medikamente so sehr litt, dass er kaum noch gehen konnte. Aber das war nicht alles: Die Zunge verkrampfte sich so stark, dass sie mir aus dem hing und ich kaum noch sprechen und essen konnte.

Nachdem ich nun das Dritte Medikament testen muss, bin ich wieder fröhlicher. Jedoch ist jede körperliche Tätigkeit viel anstrengender, als vorher. Und ich warte und warte, bis ich endlich diese Menschenversuchsanstalt wieder verlassen kann.

 

 

2 Antworten zu „Zwangseinweisungen & -medikationen sind verfassungswidrig!“

  1. Avatar von General
    General

    Zwangseinweisungen müssen auf besondere Fälle beschränkt werden. In Ihrem Fall finde ich die durchaus gerechtfertigt.

    1. Avatar von Marcel Müller-Keil
      Marcel Müller-Keil

      Danke für ihren Kommentar. Und aus welchem Grund finden sie, dass es gerechtfertigt ist?

      Es geht hier jedoch nicht um mich, sondern um das Grundsätzliche: Die Bundesverfassung lässt keinen Freiheitsenzug zu. Deshalb braucht es dazu immer einen Gerichtsentscheid. Pro Kanton und Jahr gibt es rund eine fürsorgliche Unterbringung. Ausser im Kanton ZH. Hier gibt es täglich mehrere. Und das ist nicht richtig!

      Beste Grüsse
      Brigadier Marcel Müller-Keil

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