Zahlungsbefehle sind keine Betreibungen

Die Betreibungsämter verschicken Zahlungsbefehle. Dies sind keine Betreibungen. Die Forderung muss nicht beglichen werden.

2010 wurde der neue AHV-Ausweis eingeführt und damit die Register harmonisiert. In der Schweiz wird seither der amtliche Name wie folgt geschrieben:

Entweder: Alles Grossbuchstaben, mit Komma getrennt und der Name vor dem oder den Vornamen.

NAME, VORNAME(N) 

Oder: Alles Grossbuchstaben und Name und Vorname(n) untereinander – wobei der Name zuerst kommt.

NAME 
VORNAME(N) 

Den Forderungen durch Zahlungsbefehle muss nicht nachgekommen werden – sie sind kein amtliches Dokument. Amtliche Dokumente müssen zwingend auf den amtlichen Namen lauten und auch dementsprechend adressiert sein. Die Forderung auf einem Zahlungsbefehl kann auch nicht gepfändet werden. Das richtige amtliche Dokument in einem solchen Fall ist eine Betreibungsurkunde. Wird eine solche amtlich zugestellt, handelt es sich um eine Betreibung – und sonst eben nicht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..