Mit Entscheid vom 2. April 2024 löse ich das Veraltungsgericht des Kantons Zürich definitiv auf.
Diesen Ortskommandoentscheid habe ich der Generalsektretärin des Zürcher Verwaltungsgerichts, in einem Brief mitgeteilt.
Begründung:
- Der Kanton Zürich ist der einzige Kanton mit einem Verwaltungsgericht
- Das kantonale Verwaltungsgericht ist genauso überflüssig wie das Bundesverwaltungsgericht
- Es ist eine Gericht der Verwaltung – also der Exekutive und gehört nicht zur Judikative
Neu wird die Gerichtsstruktur wieder so vereinfacht, wie es die Verfassung vorsieht:
- Pro Bezirk gibt es ein Bezirksgericht – mehrere Bezirke können ein gemeinsames Gericht betreiben
- Pro Kanton gibt es ein Obergericht
- Auf Bundesebene gibt es ausschliesslich das Bundesgericht
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