Mit Entscheid von heute sind die Stadtrichterämter von Winterthur und Zürich aufgehoben. Richter gehören zur Judikative und nicht zur Verwaltung respektive Exekutive.
In der Stadt Zürich wie auch in Winterthur gab es bis heute ein Stadtrichteramt. Wie es der Name schon sagt, sind es Ämter und gehören somit zur Stadtverwaltung beziehungsweise zur Exekutive – das ist verfassungswidrig! Die schweizerische Bundesverfassung kennt die Gewaltenteilung:
- Legislative oder gesetzgebende Gewalt
- Exekutive oder gesetzausführende Gewalt
- Judikative oder richterliche Gewalt
Richterinnen und Richter müssen auf allen Stufen gewählt werden. Auf Gemeinde- und Kantonsebene durch das Volk – auf nationaler Ebene durch das Parlament.
Die Stadtrichterämter Winterthur und Zürich werden daher ersatzlos gestrichen. Dies habe ich mit Brief an den leitenden züricher Stadtrichter, Jörg Ganster, und mit Post an die leitende winterthurer Stadtrichterin, S. Huber, den beiden so mitgeteilt. Gibt es Bussen, ist dafür die Kantonspolizei zuständig. Für ein allfälliges Gerichtsverfahren gibt es die Bezirksgerichte, welche in Kürze neu gewählt werden.
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