Die Schweiz hat eine ARMEE. Sie ist für die Sicherheit des Landes und ihrer Bürger*innen verantwortlich. Gewisse Kompetenzen delegiert sie an die Polizeien.
Immer wieder höre ich, die SCHWEIZER ARMEE hätte gar keine Polizeikompetenzen. Richtig ist: Die Bundesverfassung kennt keine Polizei, sondern nur die ARMEE. Sie ist im Bundesstaaat für die Sicherheit verantwortlich. Gewisse Kompetenzen delegiert die ARMEE an die Kantons-, Regional- und Ortspolizeien.
Kompetenzen kantonale Polizeikorps
Voraussetzung: Die Polizistinnen und Polizisten der kantonalen Polizeikorps haben eine Polizeischule absolviert, diese bestanden und wurden zum Abschluss vereidigt. Als Amtspersonen dürfen sie Folgendes tun:
- Personenkontrollen und Leibesvisitationen bei begründetem Verdacht auf eine Straftat oder Fremdgefährdung.
- Verkehrskontrollen mit Führer- und Fahrzeugausweiskontrolle. Bei begründetem Verdacht auf Fahrunfähigkeit anordnen von entsprechenden Tests.
- Einsätze bei jeglicher Art von Unfällen mit den dem Unfall entsprechenden Not- und Sicherungsmassnahmen sowie Protokollaufnahmen.
- Brandermittlungen.
- Diebstahlermittlungen mit Spurensicherung.
- Einbruchsermittlungen mit Spurensicherung und kriminaltechnischen Untersuchungen.
- Ermittlungen bei Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz.
- Festnahmen – ohne Festhalten oder Einsperren über Nacht.
- Aufbieten von Rettungskräften oder Einweisen in ein Spital bei medizinischen Notfällen.
- Einleiten von Ermittlungen bei häuslicher Gewalt oder Kindsmisshandlung.
- Zustellen von amtlichen Dokumenten wie Betreibungs- oder Gerichtsurkunden.
- Sicherheit bei Grossveranstaltungen, Kundgebungen und Demonstrationen.
Unter Beizug eines Staatsanwalts:
- Einleiten von Notmassnahmen, Tatortabsperrung, Aufbieten Gerichtsmedizin und kriminaltechnische Ermittlungen bei Unfalltoten oder Tötungsdelikten.
- Tatortsicherung, Absperrung und lebensrettende Massnahmen für Geiseln bei Geiselnahmen (nur Spezialeinheiten oder ARMEE).
- Hausdurchsuchungen mit Gerichtsbeschluss.
- Orten von Fahrzeugen oder Mobiltelefonen.
- Auswerten von Überwachungskameras auf öffentlichem Grund oder in Fahrzeugen respektive an Haltestellen des öffentlichen Verkehrs (Ausnahme: SBB – hier ist die Bahnpolizei zuständig).
Bewaffnung kantonale Polizeikorps
Die Angehörigen der kantonalen Polizeikorps sind zum Selbstschutz mit Handfeuerwaffen und allenfalls Teaser ausgerüstet. Zudem können Bodycams eingesetzt werden, die jedoch immer eingeschaltet sein müssen.
Über automatische Waffen verfügt grundsätzlich nur die SCHWEIZER ARMEE. Spezialeinheiten der kantonalen Polizeikorps können ebenfalls mit automatischen Waffen ausgerüstet werden. Hierzu müssen die Mitglieder von solchen Spezialeinheiten eine Ausbildung beim Ausbildungskommando Militärpolizei absolviert und bestanden haben.
Ausnahmen
- Angehörige oder ehemalige Angehörige der ARMEE haben ab Rekrutenschule bis zum Tod Anrecht auf Militärpolizei, Militärkriminalpolizei, militärische Untersuchungsrichter und Militärjustiz. Sie sind in jedem Fall entsprechend zu überweisen.
- Offiziere der SCHWEIZER ARMEE dürfen weder durch die Polizei noch durch die Staatsanwaltschaft beobachtet oder in irgendeiner Form überwacht, verhaftet oder vernommen werden. Um einen Offizier abhören zu dürfen bedarf es der Bewilligung der Verteidigungsministerin respektive des Verteidigungsministers und der Zustimmung des Bundesgerichts.
- Auf Bundesgelände (Kasernenarealen, Armeelogistikcentern, Waffenplätzen, Militärflugplätzen, Zeughausarealen, Armeeübungs- und -schiessplätzen, Armeeunterkünften) ist ausschliesslich die SCHWEIZER ARMEE zuständig.
- An SBB-Bahnhöfen und der dazugehörigen Infrastruktur sowie SBB-Zügen ist ausschliesslich die Bundes-Bahnpolizei zuständig.
Kompetenzen und Bewaffnung regionale und kommunale Polizeikorps
Kompetenzen:
- Verkehrsregelung.
- Ordnungsdienst: Strassenverkehrsvorschriften (Gurten Tragen, Fahrverbote, Stopp-Schilder, Rotlichter, parkieren usw.)
- Verkehrsunterricht für Schulkinder.
- Veloprüfungen.
Bewaffnung:
- Handfeuerwaffen zum Selbstschutz.
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