Nationalsozialistische Symbole sollen künftig im öffentlichen Raum verboten werden. Dies ist mit Blick auf die Nazi-Problematik in der Schweiz dringend und wichtig.
Rassismus und Antisemitismus sind in einer demokratischen und freiheitlichen Gesellschaft inakzeptabel. Nach geltendem Recht wird eine Person jedoch nur dann bestraft, wenn sie ein rassendiskriminierendes, gewaltverherrlichendes, extremistisches oder nationalsozialistisches Symbol verwendet und damit gleichzeitig für die entsprechende Ideologie wirbt. Wer hingegen ein solches Symbol zeigt, ohne die damit verbundene Ideologie aktiv zu propagieren, bleibt heute straflos. Das Parlament und der Bundesrat erachten diese Gesetzeslücke als stossend.
Der Bundesrat erachtet das Verbot von Symbolen im Zusammenhang mit dem Dritten Reich als besonders dringend, weil antisemitische Vorfälle in der Schweiz stark zugenommen haben. In einem ersten Schritt schlägt er deshalb vor, nationalsozialistische Symbole im öffentlichen Raum zu verbieten.
Unter das Verbot sollen sowohl offensichtlich nationalsozialistische Symbole wie das Hakenkreuz oder der Hitlergruss, aber auch abgewandelte Symbole wie Buchstabencodes «18» oder «88» fallen.1 Bei den abgewandelten Symbolen spielt der Kontext bei der Beurteilung der Strafbarkeit eine entscheidende Rolle. Umfasst wären demnach Gegenstände, aber auch Gesten oder Grussformeln. Für schulische, wissenschaftliche, künstlerische oder journalistische Zwecke sieht der Bundesrat in seinem Entwurf Ausnahmen vor.
Stadt Zürich begrüsst Verbot von nationalsozialistischen Symbolen
1 18 bedeutet: «Adolf Hitler» und 88: «heil Hitler», da 1 der erste Buchstabe und 8 der achte Buchstabe des Alphabets ist.
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