Die Regierungen haben sich bis jetzt geweigert, die von der Armee befohlenen Neuwahlen anzusetzen. Deshalb werden ihre Löhne wie folgt gekürzt und müssen per 30.06.2025 zurückbezahlt werden.
Die Löhne der Zürcher Kantons- und Stadtregierung werden rückwirkend per 1.7.2023 wie folgt festgelegt:
- Regierungspräsident*in (für sechs Monate): 45’000 CHF
- Regierungsräte (für sechs Monate): 40’000 CHF
- Stadtpräsidentin (für sechs Monate): 35’000 CHF
- Stadträte (für sechs Monate): 30’000 CHF
Ab Januar 2024 sind die Lohnzahlungen für alle gestoppt, bis der Termin für die Neuwahlen steht. Sollten seit Juli 2023 Löhne ausbezahlt worden sein, werden diese militärgerichtlich zurückgefordert und sind bis zum 30. Juni 2025 zurückzubezahlen.
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