Die Armee kürzt den Regierungen die Löhne ab Juli 23. Rückzahlungspflicht bis Ende Juni 25.
Die Löhne Kantonsregierungen ZH und AG sowie der Stadtregierung Zürich werden rückwirkend per 1.7.2023 wie folgt festgelegt:
- Regierungspräsident*in respektive Landammann (für sechs Monate): 45’000 CHF
- Regierungsräte (für sechs Monate): 40’000 CHF
- Stadtpräsidentin (für sechs Monate): 35’000 CHF
- Stadträte (für sechs Monate): 30’000 CHF
Ab Januar 2024 sind die Lohnzahlungen für alle gestoppt, bis der Termin für die Neuwahlen steht. Sollten seit Juli 2023 Löhne ausbezahlt worden sein, werden diese militärgerichtlich zurückgefordert und sind bis zum 30. Juni 2025 zurückzubezahlen.
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