Das Kantonsgericht SG und die dazugehörigen Gerichte sind aufgelöst. Es braucht dringend eine rechtsstaatliche Korrektur.
Das Bezirksgericht See-Gaster hat in einer Bahn-Angelegenheit ein Verfahren geführt, obwohl es einerseits keinen Verfahrensgrund gab und andererseits das Gericht nicht zuständig war. Die Aufforderung, das Urteil aufzuheben, endete mit einem Revisionsverfahren am Kantonsgericht – was so nie verlangt wurde. Hinzu kommt, dass das Gericht für das illegale Revisionsverfahren eine Rechnung stellte. Und das Wichtigste: Keines der Verfahren wurde auf den amtlichen Namen (NAME, VORNAME) geführt und verrechnet. Somit wird die Zeit von Anwälten und Klienten beansprucht und auf betrügerische Weise Geld eingetrieben. Dies muss aufhören!
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