Die Haftbedingungen in den Gefängnissen in den Kantonen ZH und AG sind menschenunwürdig. Hier braucht es dringend Verbesserungen.
Die Untersuchungshaft (U-Haft) und der Strafvollzug in den Kantonen Zürich und Aargau lässt mehr als zu wünschen übrig. Wer in Untersuchungshaft sitzt, ist immer noch ein freier Mensch – denn es liegt kein Gerichtsurteil vor. Die verfassungsmässigen Freiheiten dürfen daher nur minimal eingeschränkt werden. Und im Strafvollzug muss es in der zweiten Hälfte fokussiert darum gehen, die Menschen wieder in das Privat- und Arbeitsleben zu integrieren.
Untersuchungshaft lockern
Kommt jemand in U-Haft, dann kann dies zwei Gründe haben:
- Es besteht Wiederholungsgefahr
- Es besteht Fluchtgefahr
Ist einer dieser Gründe gegeben, kann ein Gericht U-Haft anordnen. Diese darf maximal fünf Tage dauern. Sind Einvernahmen nötig und die Auskunftspersonen beispielsweise landesabwesend, kann sie ausnahmsweise auf drei Wochen verlängert werden. Liegt dann kein Urteil vor, ist die beschuldigte Person auf freien Fuss zu setzen. Aber so oder so: Während der U-Haft müssen die verfassungsmässigen Freiheiten so gut wie möglich gewährleistet bleiben.
Anpassungen:
- Die Untersuchungshäftlinge dürfen ihre privaten Kleider tragen.
- U-Haft findet in Einzelzellen statt – ausser jemand hat ausdrücklich einen anderen Wunsch.
- Die Zellentür bleibt während des Tages offen.
- Die U-Häftlinge dürfen ihr Handy benutzen oder wenn keines vorhanden ist, jederzeit telefonieren (ohne, dass jemand zuhört).
- Die Essensportionen müssen individuell geregelt werden können (1 Portion, 1/2 Portion, 1 1/2 Portionen).
- Es gibt einen Computerraum mit Internetzugang sowie Ladestationen für Handys.
- Es gibt einen Kiosk, der den ganzen Tag geöffnet ist. Dort kann man Toilettenartikel, Artikel des täglichen Gebrauchs sowie Getränke, Ess- und Raucherwaren kaufen.
- Es sind verschiedene Tageszeitungen verfügbar.
- Besuche von Anwälten und Angehörigen sind während des Tages jederzeit und ohne Voranmeldung möglich.
- U-Häftlinge können arbeiten, wenn sie dies wollen, müssen aber nicht.
- Täglich muss ein Gruppen-Auslauf von mindestens zweimal zwei Stunden im Grünen (Sportanlage mit Rasen- und Hartplatz sowie Trainingsgeräten) möglich sein.
Strafvollzug und Wiederintegration optimieren
Der heutige Strafvollzug in den Kantonen Aargau und Zürich hilft nur bedingt, die Menschen wieder in ein Leben ausserhalb des Gefängnisses vorzubereiten. Auch hier braucht es zwingend Korrekturen:
- Täglich muss ein Gruppen-Auslauf von mindestens zweimal zwei Stunden im Grünen (Sportanlage mit Rasen- und Hartplatz sowie Trainingsgeräten) möglich sein.
- Die Essensportionen müssen individuell geregelt werden können (1 Portion, 1/2 Portion, 1 1/2 Portionen).
- Im Strafvollzug muss man arbeiten können. Die Arbeit muss so sein, dass sie dazu beiträgt, die Fähigkeiten der Insassen zu erhalten oder zu verbessern. Sie sollen nicht als billige Arbeitskräfte «missbraucht» werden.
- Die zweite Hälfte des Strafvollzugs muss während des Tages ausserhalb des Gefängnisses stattfinden. Das heisst, arbeiten in einem Betrieb mit beispielsweise einer elektronischen Fussfessel muss möglich sein.
Heute habe ich die Verantwortlichen in einem Brief aufgefordert, die unhaltbaren Zustände zu korrigieren:
- Leiterin Justizvollzug und Wiedereingliederung Kanton Zürich, Mirjam Schlup
- Untersuchungsgefängnis Dielsdort, Simone Keller-da Cunha Sarandão, Gefängnisleiterin
- Untersuchungsgefängnis Horgen, Daniel Bosshart, Gefängnisleiter
- Untersuchungsgefängnis Limmattal, Daniel Bosshart, Gefängnisleiter
- Untersuchungsgefängnis Pfäffikon, René Meier, Gefängnisleiter
- Untersuchungsgefängnis Winterthur, Karin Eggli, Gefängnisleiterin
- Untersuchungsgefängnis Zürich, Sascha Schillo, Gefängnisleiter
- Untersuchungsgefängnis Zürich West, Thomas Sutter, Stv. Gefängnisleiter
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