Hierzulande hat sich eine zu komplizierte Gerichtsstruktur etabliert. Die Gerichte werden deshalb neu strukturiert. Richter müssen künftig parteilos sein.
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Neu ist die Gerichtsstruktur wie folgt:
- Bezirksgerichte: Maximum eines pro kantonalen Bezirk
- Obergericht: Maximum eines pro Kanton
- Bundesgericht
Alle anderen Gerichte sind in diese Struktur zu integrieren.
Gerichte und Schlichtungsbehörden auflösen
- Schlichtungsbehörden von Gerichten. Für Schlichtungsverhandlungen gibt es die Friedensrichter.
- Spezialgerichte wie beispielsweise Mietgerichte, Arbeitsgerichte oder ähnliche. Diese sind in die Bezirks- und Obergerichte zu integrieren.
- Kantonale Verwaltungsgerichte. Zuständig ist in jedem Fall das Obergericht.
- Bundesverwaltungsgericht
Bundesgericht neu organisieren
Weil das Bundesverwaltungsgericht ins Bundesgericht integriert wird und die Bundesrichter parteilos sein müssen, ist das Bundesgericht einerseits neu zu organisieren und andererseits die obersten Richter durch das Parlament neu zu wählen. Dies hat zeitnah bis Ende Juni 2024 zu erfolgen. Bis dahin sind die Militärgerichte II und VI zuständig. Mit Ausnahme der Kantone AG und ZH bleiben die Bezirksgerichte und die Obergerichte unangetastet.
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