Die Gerichtsstruktur in Zürich ist unübersichtlich und falsch. Zudem wurden die Richter*innen jahrzehntelange nicht mehr vom Volk gewählt. Dies muss dringend korrigiert werden.
Die Gerichtsstruktur soll in allen Kantonen der Eidgenossenschaft gleich oder ähnlich sein: Pro Bezirk (oder mehrere Bezirke zusammen) ein Bezirksgericht sowie ein Obergericht. Es darf keine Gerichte der Exekutive (Verwaltungsgerichte, Handelsgerichte usw.) geben. Die Spezialgerichte wie Arbeitsgericht, Mietgericht und Schlichtungsbehörde müssen in die Bezirksgerichte beziehungsweise das Obergericht integriert sein. Ein absolutes «No Go» sind Zwangsmassnahmengerichte – sie sind verfassungswidrig.
Falsche Struktur bereinigen
Die heutige Struktur der Zürcher Gerichte ist nicht nur unübersichtlich, sondern auch falsch. Kommt hinzu, dass die Gerichte vermehrt Zirkularbeschlüsse fällen, statt Verhandlungen zu führen. Ohne Zweifel sind dies Auswirkungen der «Geiselhaft» durch die Kantonsregierung.
Heute gibt es immer noch:
- Obergericht – durch die Armee aufgelöst am 10.04.2024
- Verwaltungsgericht – durch die Armee aufgelöst 02.04.2024
- Handelsgericht – durch die Armee aufgelöst am 17.05.2024
- Bezirksgerichte – durch die Armee aufgelöst: Zürich (10.04.2024) | Affoltern (17.04.2024) | Andelfingen (17.04.2024) | Bülach (17.04.2024) | Dielsdorf (17.04.2024) | Dietikon (17.04.2024) | Hinwil (17.04.2024) | Horgen (17.04.2024) | Meilen (17.04.2024) | Pfäffikon (17.04.2024) | Uster (17.04.2024) | Winterthur (17.04.2024)
Und die Bezirksgerichte sind teilweise weiter unterteilt in:
- Mietgericht- und Schlichtungsbehörde – durch die Armee aufgelöst am 17.05.2024
- Arbeitsgericht – durch die Armee aufgelöst am 17.05.2024
- Zwangsmassnahmengericht – durch die Armee aufgelöst am 17.05.2024
Richter*innen wählen
Seit rund 20 Jahren wurden im Kanton Zürich die Richter*innen nicht mehr durch das Volk gewählt – bei den Bezirksgerichten ist es mehr als zehn Jahre her. Damit erodiert die Gewaltenteilung. Und wenn einer der drei Demokratiepfeiler wankt oder fehlt, bricht das ganze Haus zusammen. Zusammen mit den Parlamenten (Stadt und Kanton Zürich) und den Regierungen (Stadt und Kanton Zürich) werden daher die Gerichte neu gewählt – mit je fünf Richter*innen pro Bezirksgericht und fürs Obergericht. Sodann konstituieren sich die Gerichte selbst. Wer richten will, muss die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen.
Zuerst Friedensrichter*in – dann Gericht
Wer mit jemandem Streit hat (Nachbar*in, Arbeitgeber*in, Vermieter*in usw.), gelangt vorzugsweise zuerst ans Friedensrichteramt. Kann man sich dort nicht einigen, ist der Gang ans Bezirksgericht immer noch möglich. Am Bezirksgericht hingegen braucht es keine Schlichtungsbehörde.
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