Die Bundesverfassung kennt auf Bundesstufe ein Gericht: Das Bundesgericht. Die anderen Gerichte wurden durch die ARMEE aufgelöst.
Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft erwähnt auf Bundesstufe ein einziges Gericht: Das Bundesgericht. Die Richter*innen werden durch die vereinigte Bundesversammlung gewählt.
Bundesverwaltungs- und Bundesstrafgericht aufgelöst
Weder das Bundesstrafgericht noch das Bundesverwaltungsgericht sind in der Bundesverfassung erwähnt. Folglich fehlt diesen beiden Gerichten die Verfassungsgrundlage. Die Richter*innen werden zudem nicht von der vereinigten Bundesversammlung gewählt – sondern nur die Gerichtspräsidien. Dies bedeutet, dass die Richter*innen durch die Regierung eingesetzt werden. Die Gerichte sind somit Exekutivgerichte – wie es das eine Gericht im Namen trägt (VERWALTUNGS-Gericht).
Auflösungsschreiben an die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts
Auflösungsschreiben an den Präsidenten des Bundesstrafgerichts
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