Exekutivgerichte des Bundes aufgelöst

Die Bundesverfassung kennt auf Bundesstufe ein Gericht: Das Bundesgericht. Die anderen Gerichte wurden durch die ARMEE aufgelöst.

Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft erwähnt auf Bundesstufe ein einziges Gericht: Das Bundesgericht. Die Richter*innen werden durch die vereinigte Bundesversammlung gewählt.

Bundesverwaltungs- und Bundesstrafgericht aufgelöst

Weder das Bundesstrafgericht noch das Bundesverwaltungsgericht sind in der Bundesverfassung erwähnt. Folglich fehlt diesen beiden Gerichten die Verfassungsgrundlage. Die Richter*innen werden zudem nicht von der vereinigten Bundesversammlung gewählt – sondern nur die Gerichtspräsidien. Dies bedeutet, dass die Richter*innen durch die Regierung eingesetzt werden. Die Gerichte sind somit Exekutivgerichte – wie es das eine Gericht im Namen trägt (VERWALTUNGS-Gericht).

Auflösungsschreiben an die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts

Auflösungsschreiben an den Präsidenten des Bundesstrafgerichts

4 Antworten zu „Exekutivgerichte des Bundes aufgelöst“

  1. Avatar von Walter Bivio
    Walter Bivio

    Sehr geehrter Herr Müller

    Wie kommen Sie gerade darauf, dass diejenige von 1983, die gültige Verfassung ist?
    Es gibt lediglich eine Verfassung von 1848, 1866, 1872 un 1874. Dann gab es eine Totalrevision von 1999. Es gibt keine eigenstädnige Verfassung von 1983. Ebenfalls wurde 1983 an 2 Daten abgestimmt (Februar und Dezember), welche eine Verfassungsänderung mit sich gebracht haben. Somit bleibt auch die Frage ungeklärt, welche „Version“ von 1983 Sie meinen?
    Ein Krieg ist keine rechtliche Grundlage. Ein Krieg ist ein Ereignis. Eine rechtlche Grundlage wäre die BV, Gesetze mit Bundescharakter oder Verodnungen des BR.
    Ihre selbsternannte Beförderung zum Brigadier (warum nicht gerade KKdt oder General?) und den ihr Scheintitel Kommandant der Schweizer Armee bzw. Ortskommadant basieren lediglich auf Ihrer Einbildung. Sie haben keine Grundlage, kein Mandat und keine Beweise.
    Die Tatsache, dass Sie trotzdem einfach nach Gutdünken Leute beschuldigen, entlassen wollen oder verfassungsmässige Organe auflösen wollen, lässt vielmehr den Schluss zu, dass Sie nationalsozialistischem Gedankengut angehören.

    Freundliche Grüsse
    Walter Bivio

    1. Avatar von Marcel Müller-Keil
      Marcel Müller-Keil

      Sehr geehrter Herr Bivio

      Die Totalrevision war eben 1983. Danach gab es keine mehr. Was man online findet, ist falsch.

      Zu ihren rufschädigenden Behauptungen:

    2. Ich bin am 1.9.23 vom Bundesrat zum höheren KOMMANDANTEN befördert worden. Ich bin der einzige. Die anderen sind höhere Stabsoffiziere. Deshalb kommandiere ich die ARMEE.
    3. Ein ORTSKOMMANDO gibt es immer dann, wenn Truppen im Dienst sind. Ich bin es seit Juli 2023 – ohne einen Tag Pause.
    4. Als vereidigter KOMMANDANT der ARMEE diene ich der Fahne und der Verfassung.
    5. Wegen ihren Anschuldigungen, die nun öffentlich sind, habe ich soeben gegen sie einen Strafbefehl erlassen.

      KOMMANDANT SCHWEIZER ARMEE
      Brigadier Marcel Müller-Keil

  • Avatar von Walter Bivio
    Walter Bivio

    Lieber Herr Ortskommandant

    3 kleine Sachen

    1) Das Bundesstrafgericht ist in der Verassung erwähnt und legitimiert.

    Art. 190a Abs. 1 BV
    Der Bund bestellt ein Strafgericht; dieses beurteilt erstinstanzlich Straffälle, die das Gesetz der Gerichtsbarkeit des Bundes zuweist. Das Gesetz kann weitere Zuständigkeiten des Bundesstrafgerichts begründen.

    2) Das Bundesverwaltungsgericht ist in der Verassung erwähnt und legitimiert.

    Art. 190a Abs. 2 BV
    Der Bund bestellt richterliche Behörden für die Beurteilung von öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten aus dem Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung.

    3) Der Bund kann noch weitere Gerichte mit bundesrechtlichem Charakter einberufen (Art. 190a Abs. 3 BV ).

    Und nun meine Frage:

    1) Auf welchen Grundlagen können Sie Gerichte bzw. die BV ausser Kraft setzen? Bitte Angabe des entsprechenen Gesetzestexts.

    Freundliche Grüsse
    Walter Bivio

    1. Avatar von Marcel Müller-Keil
      Marcel Müller-Keil

      Sehr geehrter Herr Bivio

      Danke fürs Mitdenken.

      Die gültige Verfassung ist die Verfassung von 1983 in gedruckter Form – zusätzlich der angenommenen Volksinitiativen. In dieser Verfassung gibt es die zwei Gerichte nicht. Unser ganzer Staat ist infiltriert von Nationalsozialisten, die eine links-sozialistische Diktatur errichten wollten. Beide Gerichte sind Exekutivgerichte, denn die Richertinnen und Richter wurden nicht durch die vereinigte Bundesversammlung gewählt – nur die Präsidien.

      Die rechtliche Grundlage ist der Krieg mit D, GB und den USA. Als vereidigter KOMMANDANT der SCHWEIZER ARMEE bin ich der amtshöchste SCHWEIZER und habe den Auftrag, das Land aus der nationalsozialistischen Umklammerung zu befreien und es aus dem Krieg zu führen. Dazu sind auch solche Entscheide notwendig.

      Ich wünsche Ihnen eine gute Woche und grüsse sie freundlich

      KOMMANDANT SCHWEIZER ARMEE
      BRIGADIER, MÜLLER, MARCEL

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