Zwangseinweisungen stoppen!

Menschen werden zwangsweise in psychiatrische Kliniken eingewiesen – das ist verfassungswidrig.

Jeden Tag werden in Zürich Menschen unfreiwillig in psychiatrische Kliniken eingewiesen. Meistens geschieht dies durch die Polizei. Aber auch die KESB spielt in diesem Trauerspiel mit.

Ambulant vor stationär

Bei allen Behandlungen gilt der Grundsatz: ambulant vor stationär. Findet also jemand, dass eine Person Hilfe braucht, so ist dieser Grundsatz zu respektieren. Und vor allem gilt es in erster Linie die Interessen dieser Person zu berücksichtigen.

PUK-II
Polizei
SCHRIFTZUG, KESB, KINDES- UND ERWACHSENENSCHUTZBEHOERDE, BEISTANDSCHAFT, BEISTAND,
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Zwangseinweisung nur durch Obergericht

Hat die Polizei, die KESB oder das Umfeld der betroffenen Person das Gefühl, es brauche eine stationäre Behandlung – gegen deren Willen – so braucht es einen Obergerichtsentscheid. Nur wenn das Obergericht eine Zwangseinweisung anordnet, darf diese vollzogen werden. Gründe dafür können sein:

  1. Eine absolute Verwahrlosung, sodass die betroffene Person ihr Leben nicht mehr eigenständig organisieren kann
  2. Eine massive Fremd- und/oder Selbstgefährdung

 

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