Neue Drogenpolitik gefordert – Update

Die heutige Drogenpolitik stammt aus den 90er-Jahren. Der Eigenkonsum von Substanzen ist immer noch illegal. Konsumiert wird trotzdem immer mehr.

Die seit den 90er-Jahren gültige 4-Säulen-Drogenpolitik mit Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression hat zwar die offene Drogenszene zum Verschwinden gebracht. Trotzdem werden in Zürich und der ganzen Schweiz immer mehr illegale Substanzen konsumiert. Und dies, obwohl der Staat erhebliche Ressourcen in Strafverfolgung und Justiz investiert. Der Schwarzmarkt mit qualitativ teils bedenklichen und erheblich gesundheitsgefährdenden Stoffen blüht zu jeder Tages- und Nachtzeit, und dies ohne nennenswerten Jugendschutz. Von dieser Situation profitieren korrupte Kartelle, die seit Jahrzehnten weltweit grausame Drogenkriege führen. Solange es eine Nachfrage gibt, wird der illegale Drogenmarkt auch mit rigorosen Kontrollen nicht verschwinden. Alles andere ist eine Illusion, wie die letzten Jahrzehnte gezeigt haben.

Straffrei konsumieren – Jugendschutz stärken

Unter meiner Leitung und Einbezug von Politikerinnen und Politikern von Kanton und Bund, einer Vertretung der Jungparteien sowie ausgewiesenen 

Stufenweise umsetzen

Experten hat eine Arbeitsgruppe ihre langfristigen Vorstellungen zu einer neuen Drogenpolitik formuliert. Der Grundsatz: Eigenkonsum und Besitz von Betäubungsmitteln sollen straffrei; die Produktion, der Handel und der Verkauf von Betäubungsmitteln stufenweise reglementiert werden. Die Reglementierung soll sich an den Kriterien Suchtpotential, Gesundheitsgefährdung und Sozialverträglichkeit orientieren.

Im Sinne eines Herantastens und unter Berücksichtigung nationaler und internationaler Erfahrungen soll die neue Drogenpolitik in den nächsten Jahren stufenweise auf den entsprechenden Ebenen umgesetzt werden, wobei wir auch an Pilotprojekte denken.

In einem ersten Schritt hat Kantonsrat Marc Bourgeois eine Anfrage eingereicht, um zu klären, ob der nicht strafbare Umgang mit «geringfügigen Mengen» an Betäubungsmitteln im Kanton Zürich der Intention des Gesetzgebers entspricht. Dass der Art. 19b Abs. 1 BetmG fast nur für Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis Anwendung findet, suggeriert letztlich Seite 2 implizit, dass es sich dabei um eine unproblematischere Droge als andere Betäubungsmittel-klassen handelt. Das entspricht nicht den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Im Gemeinderat habe ich mit einer schriftlichen Anfrage nachdoppelt, um eine Auslegeordnung für weitere Schritte zu schaffen und die Haltung der Zürcher Stadtregierung abzuholen. Denn heute werden für Kontrollen und Bussen Polizei- und Richterkräfte gebunden werden – ohne sichtlichen Nutzen für die Gesellschaft. Wir fordern daher, dass der Eigenkonsum von allen Substanzen straffrei wird.

UPDATE

Um den illegalen Handel komplett zum Erliegen zu bringen, sollen Substanzen unter ihrem Medikamentnamen verkauft werden. So können Kundinnen und Kunden in Apotheken und Fachgeschäften ohne schräge Blicke bedient und die vorgeschlagene Mengenkontrolle sowie der Jugendschutz einfach über die Krankenkassenkarte sichergestellt werden.

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