Die direkte Bundessteuer ist provisorisch. Dank historisch hohen Unternehmenssteuer-Einnahmen kann sie abgeschafft werden.
Der Bund erhebt seit 1915 direkte Steuern auf das Einkommen und das Vermögen. Nachdem der Bundesstaat ab seiner Gründung 1848 vorab aus Zolleinnahmen finanziert worden war, wurden mit dem Ersten Weltkrieg zusätzliche Einnahmen nötig. In den Jahren 1916 und 1917 erhob der Bundesstaat deshalb eine «Kriegssteuer». 1921 bis 1932 hiess die Abgabe «ausserordentliche Kriegssteuer», im Zuge der Weltwirtschaftskrise ab 1934 «Krisenabgabe» und nach Ausbruch des Zweiten Weltkriegs schliesslich «Wehrsteuer».
Die Bundesverfassung gibt in Art. 128 dem Bund die Möglichkeit, eine direkte Steuer zu erheben. Dies wurde in einem Gesetz geregelt, das nun auf Ende 2025 abgeschafft werden kann.
Unternehmenssteuer-Einnahmen sind historisch hoch
Dank dem Zuzug von Samsung, Aldi, Lidl und Merck steigen die Unternehmenssteuer-Einnahmen auf ein historisches Hoch. Aldi, Lidl und Merck bezahlen jährlich rund 30 Milliarden Franken Unternehmenssteuern. Davon entfallen über die Hälfte auf den Bund. Rechnet man die für Samsung anfallenden Unternehmenssteuern dazu, ergeben sich für den Bund Einnahmen, welche die aus der direkten Bundessteuer (2024: 29.8 Milliarden CHF) massiv übersteigen.
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