Die psychiatrische Universitätsklinik (PUK) misshandelt täglich unzählige Patienten. Acht von zehn Insassen wurden zwangseingewiesen. Und dann werden ihnen unter Zwang Medikamente verabreicht.
Der Name der Klinik gibt vermeintlich vor, dass die PUK etwas smit der Universität zu tun habe. Das stimmt nicht. Denn hier wird «angewandte Forschung» betreiben: Menschenversuche. Ein Erlebnisbericht:
«Fürsorgliche Unterbringung» braucht Gerichtsentscheid
Pro Kanton und Jahr wird in der Schweiz höchstens eine Person fürsorglich untergebracht – ausser im Kanton Zürich. Hier sind es pro Tag mehrere. Ich slebst habe es in den letzten zweieinhalb Jahren zwölf Mal erlebt. Zurzeit auch. Und dies ohne Gerichtsentscheid. Da die schweizerische Bundesverfassung keinen Freiheitsentzug zulässt, muss ein Obergericht über eine sogenannt fürsorgliche Unterbringung entscheiden. Dies darf aber nur passieren wenn:
- Der «Zustand der absoluten Verwahrlosung» gegeben ist und
- Die Person nicht mehr in der Lage ist, ihr Leben eigenständig zu gestalten
Zwangsmedikation und Isolationshaft sind an der Tagesordnung
Werden Menschen durch die Polizei in die PUK gebracht, kommen sie sehr oft zuerst in Isolationshaft. Dort werden sie zwangsmediziert. Das heisst, man sagt ihnen nicht, was sie an Medikamenten oral bekommen. Nehmen sie es nicht, wird es ihnen gespritzt – das ist nicht nur eine Sauerei, sondern verfassungswidrig.
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