Bundesstaat korrigieren

Der Bundesstaat baut auf der Bundesverfassung von 1848 auf. Nach 177 Jahren sind einige Korrekturen nötig.

Die schweizerische Bundesverfassung ist einfach und klar. In vielen Fällen braucht es keine Gesetze, um die Verfassung zu präzisieren. Nötigenfalls macht dies die bundesgerichtliche Rechtssprechung.

Das Parlament

Das Bundesparlement besteht aus zwei Kammern: Dem National- und dem Ständerat. Der Nationalrat besteht aus 200 Volksvertretern und der Ständerat aus 46 Standesvertretern. Jeder Kanton hat zwei Ständeräte – die Halbkantone Basel-Stadt, Basellandschaft, Appenzell Innerroden, Appenzell Ausserroden, Obwalden und Nidwalden nur je einen. Beider Kammern zusammen bilden die vreinigte Bundesversammlung. Diese wird vom Präsidenten oder der Präsidentin des Nationalrates präsidiert.

Umzusetzende Korrekturen

  • Verfassungsmässige Verantwortung in Bezug auf Wahlen wahrnehmen: Bundesrat, Bundesgericht, Oberbefehlshaber ARMEE
  • Järliches Budget für den Bundesstaat verabschieden

Die Regierung

Der Bundesrat besteht in Friedenszeiten aus sieben Mitgliedern, die durch die vereinigte Bundesversammlung für vier Jahre gewält werden. Jedes Mitglied der Landesregierung wird vereidigt, führt ein eidgenössisches Departement und ist gleichzeitig der Chef/ die Chefin der Departementsangestellten. Gegen aussen – im In- und Ausland – wird der Bundesrat durch die Bundespräsidentin/ den Bundespräsidenten vertreten. Zurzeit ist Verteidigungsministerin Vilola Amherd die amtierende Bundespräsidentin.

Umzusetzende Korrekturen

  • Diplomatische Beziehungen wiederherstellen
  • Gesetze auf verfassungsmässigkeit prüfen und nötigenfalls ausser Kraft setzen
  • Gesetze mit einer fünfjährigen Sunset Legislation belegen, sodass sie nach fünf Jahren ausser Kraft treten, wenn sie das Parlament nicht bestätigt
  • Initiativ- und Referendumsrecht auf den Sinn der Erfinder zurückführen, nötige Unterschriftenzahl (Anzahl Stimmberechtigte, Frauenstimmrecht) entsprechend anpassen und indexieren – ändert sich die Anzahl der Stimmberechtigten um eine Million wird die Anzahl der nötigen Unterschriften automatisch angepasst

Schreiben an die Bundespräsidentin

Das Bundesgericht

Auf Bundesstufe gibt es nur das Bundesgericht. Die Bundesrichter*innen werden durch die vereinigte Bundesversammlung für vier Jahre gewählt. Sie müssen parteiunabhängig sein. Ist ein Verfassungsartikel nicht präzise genug und gibt es dazu kein Gesetz, legt das Bundesgericht mit einem Urteil die Rechtssprechung fest.

Umzusetzende Korrekturen

  • Die Exektuivgerichte Bundesstrafgericht und Bundesverwaltungsgericht sind aufzulösen
  • Die gewählten Bundesrichter*innen müssen aus ihren Parteien austreten und dürfen auch als Sympathisanten keine finanziellen Beiträge an eine Partei leisten

Schreiben an den Bundesgerichtspräsidenten

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