Wahlfreiheit beim Umsiedeln von Familiengärten gewähren!

Die Familiengärten in der Stadt Zürich sollen erhalten bleiben. Es darf auf umgesiedelt werden. Die Wahlfreiheit muss jedoch bleiben. 

Die FDP hat sich mit einem Postulat von Marc Schlieper und mir im Zusammenhang mit dem Bau der ZSC-Arena für die Familiengärtnerinnen und -gärtnern eingesetzt. Konkret haben wir gefordert, dass alle bei der infolge des Stadionbaus nötigen Umsiedlung weiterhin die Wahlfreiheit zwischen einem eigenen Garten oder einem Gemeinschaftsgarten haben. Es kann nicht sein, dass die Stadt nach dem Vorbild von Kolchose-Betrieben Gemeinschaftsgärten erstellt. Denn damit verfolgt sie das Ziel, jetzige Garteninhaber bei einer Umsiedlung oder neue Garteninteressierte beim Erstbezug zum Bezug eines Gemeinschaftsgartens zu zwingen. Dagegen wehren wir uns! Wer sich in Zürich für einen Familiengarten interessiert, soll die Wahlfreiheit zwischen einem eigenen oder einem Gemeinschaftsgarten haben.

Der Familiengarten – das kleine Eigentum

Der Wunsch auf einen eigenen Familiengarten ist für uns nachvollziehbar und auch unterstützenswert. Es geht bei einem eigenen Garten nicht darum, sich abzuschotten. Vielmehr bietet ein eigener Garten die Möglichkeit, den Umgang mit dem Eigentum im Kleinen zu lernen. Wem dies Spass macht, der kann gute Erfahrungen bspw. für ein späteres Eigenheim sammeln. In diesem Sinn sind eigene Familiengärten auf eine Art auch Wohneigentumsförderung – was durchaus zu begrüssen ist. Auch die Gemeinschaftsgärten haben ihre Vorteile. Beispielsweise fördern diese den Kontakt zu anderen Familiengärtnerinnen und -gärtnern und man lernt, die Gartenplanung mit anderen abzustimmen und seine Eigeninteressen etwas zurückstufen. Die einen bevorzugen dies, die anderen das. Deshalb ist die Wahlfreiheit nach Möglichkeit beizubehalten.

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